Aktuelle Automobilkurznachrichten vom 21. November



Hier können Sie den Radiobeitrag hören.


Foto: Audi AG

1.

Er legt mit einer Tankfüllung mehr als 500 Kilometer zurück – und aus dem Auspuff kommen nur ein paar Tropfen Wasser: Der A7 Sportback h-tron quattro nutzt einen starken, sportlichen Elektroantrieb mit einer Brennstoffzelle als Energielieferanten, kombiniert mit einer Hybridbatterie und einem zusätzlichen Elektromotor im Heck. Seine Antriebsauslegung macht den emissionsfreien und 170 Kilowatt starken Audi A7 Sportback h-tron quattro zum echten quattro – ein Novum bei Brennstoffzellenautos. Vorder- und Hinterachse sind dabei nicht mechanisch verbunden. Als e-quattro verfügt der A7 Sportback h-tron quattro über eine voll elektronische Steuerung der Momentenverteilung. Im Rahmen der Los Angeles Motorshow 2014 lädt der Ingolstädter Automobilhersteller internationale Motorjournalisten ein, erste Testkilometer mit dem Technologieträger auf öffentlichen Straßen selbst zu erleben. Im Brennstoffzellen-Betrieb benötigt der A7 Sportback h-tron quattro nur rund ein Kilogramm Wasserstoff auf 100 Kilometer Fahrstrecke.

Foto: Michelin


2.

Um es mal deutlich zu sagen. In der Winterzeit sollte man in jedem Fall Winterreifen wie zum Beispiel den MICHELIN Alpin A4 auf dem Auto haben, schließlich weiß man nie, wie sich das Wetter entwickelt. Grundsätzlich sind aber viele Autofahrer verunsichert, ob Winterreifen Pflicht sind oder nicht. Eine durchgehende Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Von Sicherheitsexperten werden jedoch Winterreifen für den Zeitraum von Oktober bis Ostern empfohlen. Und wer aber sein Auto bei Eis und Schnee fahren will, muss es mit Winterreifen ausrüsten – so steht es zumindest in der Straßenverkehrsordnung. Ansonsten kann dies im schlimmsten Fall bedeuten, dass die Kaskoversicherung im Schadensfall einen Teil der Leistung einbehält.

Foto: Michelin

In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf den Straßen herrschen, mit Fahrzeugen gefahren werden darf, die mit sogenannten M+S-Reifen an den Antriebsachsen ausgestattet sind. Ist man bei der oben beschriebenen Witterung noch mit Sommerreifen unterwegs, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Verursacht man unter diesen Gegebenheiten einen Unfall, prüft die Versicherungsgesellschaft, ob man grob fahrlässig gehandelt hat. Die Folgen: Hat man einen Schaden an seinem eigenen Auto verursacht, also einen Vollkaskoschaden, kann es zu einer Leistungskürzung kommen, so der Bund der Versicherten. Übrigens: Beim großen Winterreifentest der Fachzeitschrift AUTO ZEITUNG (Heft 21/2014) erzielte der MICHELIN Alpin A4 wie bereits im Vorjahr das Prädikat „sehr empfehlenswert".

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Fotos: © Siehe Bildunterschrift