Bei Nebel nicht auf die Lichtautomatik verlassen
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Die Lichtautomatik in modernen Autos nimmt Fahrerinnen und Fahrern einiges an Arbeit ab: Sie schaltet selbsttätig das Abblendlicht ein, wenn es dunkel wird, man in eine Tiefgarage oder durch einen Tunnel fährt. Bei Nebel und anderen diffusen Lichtverhältnissen arbeitet die Automatik aber oft nicht perfekt: Die DEKRA Experten raten, mitzudenken und das Abblendlicht von Hand einzuschalten.
„Die Lichtautomatik hat viel an Sicherheitsgewinn gebracht. Dennoch sollte man sich nicht blind auf die Technik verlassen“, sagt man bei DEKRA. „Die Lichtsensoren vieler Fahrzeuge unterscheiden nur zwischen Hell und Dunkel und schalten zumeist bei Nebel, Nieselregen oder Gischt nur das Tagfahrlicht ein, nicht aber das Abblendlicht. In neuesten Fahrzeugen werden die Sensoren immer sensibler, trotzdem ist es wichtig, aufmerksam zu bleiben und auf die Lichteinstellung zu achten.“
Tagfahrlicht reicht nicht bei schlechter Sicht
Im Tagfahrlicht-Modus leuchten die Frontscheinwerfer schwächer, die Heckleuchten bleiben komplett ausgeschaltet. Damit ist das Fahrzeug von vorn und von hinten viel schlechter zu erkennen und es kann leichter zu kritischen Situationen kommen. Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt, auch am Tag das Abblendlicht einzuschalten, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich beeinträchtigt ist (§ 17 Abs. 3 StVO). Bei diffusem Licht müssen die Fahrenden in solchen Situationen somit selbst zum Lichtschalter greifen und das Abblendlicht aktivieren. „Je früher, desto besser“, sagt man.
Nebelscheinwerfer: Nahbereich besser ausgeleuchtet
Die Sicht verbessert sich bei diffusem Licht in der Regel, wenn die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Diese strahlen das Licht breiter ab als das normale Abblendlicht und leuchten die Fahrbahn im Nahbereich besser aus. Ohne Abblendlicht reduziert sich zugleich die Eigenblendung. Ein Wechsel auf Nebelscheinwerfer ist bei erheblicher Sichtbehinderung erlaubt, eine Verpflichtung besteht aber nicht.
„Bei Nebelfahrten im Dunkeln empfehlen wir, Nebelscheinwerfer, sofern vorhanden, zusätzlich zum Abblendlicht einzuschalten, um eine optimale Sicht und Ausleuchtung der Fahrbahn zu erhalten“.
Nebelschlussleuchte: Für Sichtweiten unter 50 Meter
Bei Sichtweiten unter 50 Metern ist es erlaubt, durch das Zuschalten der Nebelschlussleuchte für mehr Sicherheit zu sorgen. Das eigene Fahrzeug ist dann selbst bei dichtem Nebel durch das helle Rücklicht früher vom nachfolgenden Verkehr zu erkennen. Dies bedeutet aber auch, dass nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Lichtet sich der Nebel wieder, muss die lichtstarke Leuchte wieder ausgeschaltet werden, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.
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Fotos: © NN