Timo Quernes - GSG = Garantie, Sachmängelhaftung und Gewährleistung


Zusätzlicher Hinweis:

Dieser Radiobetrag basiert auf einem Interview zum Thema Garantie, Sachmängelhaftung und Gewährleistung, das hier abrufbar ist!



Hier können Sie den Radiobeitrag hören.


 

Kürzlich haben wir eine neue Themenreihe gestartet, bei der es um den Gebrauchtwagenkauf geht. Dabei gibt es das eine oder andere zu bedenken. Was passiert zum Beispiel, wenn der schöne, neue Gebrauchte Macken hat?

Zum Thema GSG, meine Abkürzung für Garantie, Sachmängelhaftung und Gewährleistung, bekommen wir Tipps von dem renommierten Gebrauchtwagenhändler Timo Quernes, der seinen Autohandel in Ruppach-Goldhausen in der Nähe von Montabaur betreibt.   

Timo Quernes:   

Wir unterscheiden zwischen Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf, d. h. Sie haben grundsätzlich, wenn Sie beim Fachhandel kaufen, eine Sachmängelhaftung, d. h. wenn Sie hinterher feststellen, dass ihr Auto mit 50.000 km auf dem Kilometerzähler 250.000 km gelaufen hat, dann haben Sie einen Sachmangel und dann können Sie das Auto reklamieren oder zurückgeben.

Etwas schwieriger verhält es sich bei der Gewährleistung. Hier heißt es besonders aufpassen, was Fristen angeht.   

Timo Quernes:   

Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist es so, der eigentliche Gewährleistungszeitraum ist 24 Monate, dass dem Kunden gewährleistet wird, dass die funktionierenden Teile bei der Übergabe des Fahrzeugs 24 Monate weiterhin funktionieren müssen, wobei man sagen muss, dass die meisten Autohändler den Gewährleistungszeitraum auf zwölf Monate verkürzen. Das können sie tun, in dem sie das in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerken und sich diese gegenzeichnen lassen vom Kunden. Das ist gelebte Praxis und auch üblich.

Klar ist natürlich, dass ein Anspruch auf Gewährleistung für Käuferinnen und Käufer natürlich nur besteht, wenn sie den Mangel nicht selbst verursacht haben. Wer ein funktionsfähiges Radio aus der Halterung reißt, kann sich natürlich nicht auf einen Mangel berufen. Tritt ein Mangel bereits nach kurzer Zeit auf, gilt die gesetzliche Vermutung, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war, der Käufer oder die Käuferin müssen das nicht beweisen. Kommen wir abschließend zu dem wohl am meisten falschverstandenen Begriff, der Garantie.   

Timo Quernes:   

Die Garantie ist eine komplett freiwillige Leistung des Händlers. Er schließt in der Regel eine Versicherung ab. Für Garantieleistung, da geht es eigentlich nur darum, wenn Ihnen ein Bauteil versagt, dann wird dieses defekte Bauteil im Rahmen der Garantiebedingungen wie einer Versicherung erstattet oder nicht erstattet oder zum Teil erstattet.


Die Tipps von Timo Quernes dürften Sie als Käufer natürlich deutlich mehr freuen als einen Verkäufer. Vom Kauf von Privat rät der Profi übrigens generell ab. Denn viele Privatverkäufe erfolgen „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Und dann schauen Sie bei Mängeln meistens in die Röhre.   

Alle Fotos: Was audio


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Fotos: © NN

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