Servicethema: Risiko Bürgschaft!
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Mit der Bürgschaft hatte schon so mancher seine Probleme. Glücklich kann sich dabei schätzen, wer lediglich in der Schule unter der Bürgschaft von Schiller zu leiden hatte. Hat man hingegen eine solche abgegeben, kann das zu finanziellen Verlusten führen, die sogar zu existentiellen Problem führen können. Michael Weyland und Rechtsanwalt Franz Obst, Koblenz, beleuchten das Thema näher!
Michael Weyland
Immer wieder stehen Menschen vor einem Rechtsanwalt und wundern sich, dass sie etwas bezahlen sollen, was sie gar nicht gekauft haben. Dabei handelt es sich oft nicht etwa um Betrug, das Zauberwort heißt häufig: Bürgschaft. Was das Gefährliche an einer Bürgschaft ist, weiß Franz Obst. Er ist Rechtsanwalt in Koblenz:
Franz Obst
Bürgschaft ist ein Riesenthema. Also, man muß immer überlegen: "Was unterschreibe ich da eigentlich?" Man hat verschiedene Gründe, warum Bürgschaften abgegeben werden der eine ist nicht kreditwürdig, dass er sagt:" Gut, ich brauche da noch jemanden, der mir die Unterschrift gibt, damit ich bei der Bank einen Kredit bekomme, gefährlich bei der Bürgschaft ist eben: Solange alles gut läuft, kein Problem!
Michael Weyland
Es kann also durchaus kritisch werden, wenn man Freunden oder Verwandten mittels einer Bürgschaft zum Kauf eines Autos oder einer Küche verhilft und derjenige dann nicht zahlt!
Franz Obst
Wenn es eben nicht mehr gut läuft dafür ist ja die Bürgschaft auch gegeben - und wenn man dann eine Bürgschaft abgegeben hat, die auf erstes Anfordern zu bedienen ist, heißt das, man steht dann eben selbst in der Pflicht und muss den Betrag bringen, gleichgültig, ob Sie jetzt das Auto haben oder die Küche haben oder ob Sie die nicht haben, Sie müssen jedenfalls bei demjenigen, gegenüber dem Sie die Bürgschaft abgegeben haben, Zahlung leisten!
Michael Weyland
Nun fragt sich mancher Bürge, wieso beispielsweise die Bank als Darlehnsgeber nicht Ihren Kunden in Anspruch nimmt, sondern sofort ihn, den Bürgen.
Franz Obst
Ja, das Thema ist einfach, dass der sagt: "Ich suche mir dann den raus, bei dem ich am schnellsten an mein Geld komme. Möglicherweise weiß er von dem anderen, dass der schon in der Insolvenz ist oder dass noch zig Gläubiger vorne dran sind, die zuerst mal ihr Geld abschöpfen, dann sagt der: Bei dem weiß ich ganz genau, bei dem Bürgen, von dem ich bekomme ich auf jedem Fall mein Geld und den nehme ich in Anspruch und dann soll der zusehen, wie er von demjenigen, für den er gebürgt hat, wie er von dem das Geld wieder zurück bekommt!
Michael Weyland
Hilfe sucht der Bürge in solchen Fällen natürlich gerne beim Anwalt, doch hier kann guter Rat teuer werden, falls nicht ein Rechtsschutzversicherer einspringt. Die Frage ist in solchen Fällen nämlich immer, was durch eine mögliche Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist
Franz Obst
Ja gut, es ist die Frage, ob ich dieses Risiko bei der Rechtsschutzversicherung abgedeckt habe. Also bei den normalen Rechtsschutzversicherungen ist dann zumindest die Verteidigung gegen die Inanspruchnahme mit drin, möglicherweise dann auch die Frage auch, ob und inwieweit kann ich jetzt denjenigen, für den ich gebürgt habe, in Anspruch nehmen, die Rückgriffsproblematik. Das müsste eigentlich bei einer normalen Rechtsschutzversicherung mit abgesichert sein!
Michael Weyland
Einen guten Rat kann man in jedem Fall geben. Erst prüfen, dann unterschreiben oder noch besser, vorher den Anwalt fragen.
Information:
Franz Obst ist seit 1988 zugelassen als Rechtsanwalt und Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Obst einer mittelständischen Sozietät mit Sitz in Koblenz.
Im Internet finden Sie die Kanzlei unter https://www.anwaltskanzlei-obst.de/